Scheidung online
Ehescheidung mit Fachanwälten- die Online Scheidung ist der moderne und schnelle Weg der Ehescheidung und erfüllt sämtliche gesetzliche Voraussetzungen. Sie zahlen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren. Die Scheidung online ist für alle Arten von Scheidungen geeignet, insbesondere für einvernehmliche Scheidungen, Scheidungen mit internationalem Bezug und auch für Lebenspartnerschaften.
"Ist es möglich,dass nur ein Ehepartnern den Scheidungsantrag stellt und anwaltlich vertreten ist? Ja, für den anderen reicht es, wenn er - mit oder auch ohne Anwalt – der Scheidung zustimmt."
Die Einvernehmliche Scheidung
Wenn sich beide Ehepartner in den meisten Punkten mehr oder weniger einig sind, braucht sich nur ein Ehepartner einen Anwalt zu nehmen. Es müssen nicht alle Fragen geklärt sein: Mit dem Rechtsanwalt lassen sich weitere Details klären. Wird jedoch ein Antrag auf Regelung von Folgesachen bzw. Streitsachen gestellt, dann herrscht Anwaltszwang für beide Partner.
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Informationen und Ratgeber |
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Versorgungsausgleich In unserem kostenfreien Ratgeber zum Versorgungsausgleich informieren wir Sie über den gesetzlichen Versorgungsausgleich mit der Scheidung sowie die Möglichkeiten, diesen mit der Scheidung auszuschließen oder zu begrenzen. |
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Scheidung mit Auslandsbezug In unserem Ratgeber zu Ihrer Scheidung aus dem Ausland erläutern wir Ihnen, wie Sie sich nach deutschem Scheidungsrecht in Deutschland, so vor dem Gericht Berlin Schöneberg scheiden lassen können, ohne Anwesenheit zum Scheidungstermin. |
Zugewinn- und Vermögensausgleich |
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Unterhalt Ehepartner - Kinder In unserem Ratgeber zum Unterhaltsrecht geben wir Ihnen einen Überblick über mögliche Unterhaltsfragen im Zusammenhang mit Ihrer Trennung, insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. |
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Lebenspartnerschaft Aufhebung |
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Wie kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Grundsätzlich hat jeder der Eheleute das Recht, den während der Ehe geführten Ehenamen auch nach der Scheidung beizubehalten. Ein Recht, dem anderen die Führung des Namens nach der Scheidung zu untersagen, gibt es nicht.
Derjenige, dessen Namen nicht Ehenamen geworden ist, kann seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er vor der Ehe geführt hat, nach der Scheidung wieder annehmen. Er kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen voranstellen oder anfügen. Das gilt nicht bei Namen, die aus einer früheren Eheschließung stammen.
Die Namensänderung kann nach rechtskräftiger Ehescheidung beim Standesamt beantragt werden. Dem Standesamt ist das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzulegen.
Quelle: http://www.scheidung-muenchen-online.com